Alle Wahlberechtigten, die in einem Wählerverzeichnis der Bundesrepublik Deutschland gelistet sind, erhalten postalisch eine Wahlbenachrichtigung. Mit dieser haben die Personen die Möglichkeit, per Briefwahl vorab oder am Tag der Wahl in einem spezifischen Wahllokal zu wählen.
Alle Wahlberechtigten haben eine Stimme. Auf dem Wahlzettel wird die Partei beziehungsweise politische Vereinigung der Wahl angekreuzt. Die Parteien erstellen Listen, die die Reihenfolge ihrer Kandidatinnen und Kandidaten festlegen. Je mehr Stimmen eine Partei auf sich vereint, desto mehr Personen werden als Abgeordnete in das Europäische Parlament entsendet (Verhältniswahlrecht). In Deutschland gibt es keine Sperrklausel/Prozenthürde für kleine Parteien, die zur Europawahl antreten.
Wenn Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, im Ausland wohnen und an der Europawahl in Deutschland teilnehmen möchten, finden Sie alle wichtigen Informationen auf der Homepage der BundeswahlleiterinÖffnet sich in einem neuen Fenster.
Wenn Sie die Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates besitzen, in Hessen gemeldet sind und an der Europawahl teilnehmen möchten, können Sie sich entscheiden, ob Sie Ihre Stimme in Deutschland oder für Ihr Heimatland abgeben möchten. Bitte beachten Sie, dass eine doppelte Stimmabgabe nicht zulässig ist. Für die Teilnahme an der Wahl an Ihrem hessischen Wohnsitz muss sichergestellt werden, dass Sie im jeweiligen Wählerverzeichnis gelistet sind. Alle wichtigen Informationen finden Sie auf dem Verwaltungsportal HessenÖffnet sich in einem neuen Fenster.
Wenn Sie für Ihr Heimatland an der Europawahl teilnehmen möchten, gilt das jeweilige nationale Wahlrecht. Bitte informieren Sie sich hierzu bei Ihrem zuständigen Konsulat. Eine Auflistung der für Hessen zuständigen Konsulate der EU-Mitgliedstaaten finden Sie nachstehend.